FAQ
Häufig gestellte Fragen
Geld-zurück-Garantie
JA.
Weil - grundsätzlich gilt für alle Angebote das gesetzliche Widerrufsrecht.
Unabhängig davon bei uns:
Für jeden Online-Kurs, der nach und nach Inhalte an dich vermittelt (bspw. live) hast du eine Rücktrittsmöglichkeit, sogar bis 3 Wochen NACH BEGINN desselben.
Du bekommst in dem Fall dein gesamtes gezahltes Geld zurück, wenn du aus irgendeinem Grund - den du nicht angeben musst - nicht zufrieden sein solltest.
Für Mentoring-Programme
(1 : 1 Tagescoaching), (1-stündiger 1 : 1 Termin), (1 : 1 Jahrescoaching) - gilt ebenfalls das gesetzliche Widerrufsrecht.
Zahlung der Kurse & Mentorings der IDA
Nach deiner Anmeldung erhältst du eine Rechnung über den Gesamtbetrag direkt von der Interior Designers Academy.
Diese Rechnung ist für dich steuerrelevant ansetzbar.
Deine Zahlung löst automatisch deine feste* Buchung aus.
Du bekommst also nicht noch einmal eine schriftliche Buchungsbestätigung.
*Unberührt davon ist natürlich dein gesetzliches Widerrufsrecht.
Wenn du vorher ein Mentoring, oder einen Live-Onlinekurs gebucht hast, bekommst du auf alle folgenden Buchungen einen ‚Insider-Rabatt‘ in Höhe von 8% jedes neuen Rechnungsbetrages.
Informiere dich bitte selbst in deiner Stadtverwaltung oder den Landes-Förderungen, da dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.
Bitte beachte: Wir akzeptieren keine Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt).
Häufige Fragen zur Selbständigkeit als Interior Designerin
Mehr im BLOG (ganz unten)
Bedingungen für die Selbständigkeit
Zuerst:
Auf welche Art auch immer du zu deinem Wissen gelangt bist (Studium oder autodidaktisch) - du solltest das, was du anbietest KÖNNEN.
Zu beachten:
Selbständige Innenarchitektin kannst du nur werden (und dich so nennen), wenn du Innenarchitektur studiert, abgeschlossen und dich in der Architektenkammer registriert hast. Dies ist dann als eine Art Qualitätssiegel zu verstehen.
Als Interior Designerin (oder 'Einrichtungsberaterin') kannst du dich selbständig machen und Folgendes beispielsweise anbieten:
Einrichtungsberatung
Stilberatung
Farb-/Materialkonzepte
Möblierungsplanung
Shopping-/Beschaffungsservice
3D-Visualisierungen
Moodboards
Grundriss-Optimierung (solange keine genehmigungspflichtige Planung suggeriert wird)
Koordination von Handwerkern als Projektsteuerung (ohne „bauvorlageberechtigt/architektonisch verantwortliche“ Rolle zu behaupten)
- Dekoration
Der Begriff Interior Designerin ist nicht geschützt, der Markt regelt in dem Fall, ob du mit deinen Leistungen ein Einkommen erwirtschaften kannst.
Hier darfst du also zuerst einfach unter Beweis stellen, auf welchem Niveau du etwas du für andere - als Gegenleistung für ein Honorar - tun kannst.
Worüber du unabhängig von inhaltlichen Qualifikationen verfügen solltest - egal, ob Innenarchitektin oder Interior Designerin:
- Du solltest ein erkennbares Gespür für Gestaltung und Design mitbringen.
- Du solltest organisatorische Fähigkeiten mitbringen, da du unterschiedliche Arbeiten koordinieren und komplexe Abläufe zielgenau planen können musst.
- Du solltest gut mit Menschen können und idealerweise psychologisches Feingefühl mitbringen.
- Du solltest zielstrebig, entscheidungsfreudig und vor allem gewinnorientiert arbeiten wollen und können.
UND - aus gegebenem Anlass:
Wenn du als selbständige Interior Designerin oder Innenarchitektin für Privatkunden tätig bist, sollte dir klar sein, dass es sich bei deinem Tun um eine Dienstleistung für Andere - und deren Bedürfnisse - handelt und nicht in erster Linie um eine Möglichkeit deiner persönlichen Design-Selbstverwirklichung.
Die gute Nachricht: Das eine schließt das andere in vielen Projekten nicht aus.
Mehr: HIER
Preisgestaltung für Interior Designerinnen
Das kommt auf mindestens 4 Punkte an.
1. Was du anbietest/kannst.
2. Worauf du dich spezialisiert hast.
(Sichtbarkeit/Vergleichbarkeit)
3. Welchen Nutzen du für Kunden mit deiner Arbeit stiftest.
4. Nicht zu unterschätzen: Dein Mindset: Was du glaubst, was dir zusteht.
WENN du nach Stunden abrechnen möchtest:
(Unter 100,- € netto gehe ich davon aus, dass du keine Gewinnerzielungsabsicht hast und demzufolge deine Selbständigkeit vom Finanzamt nicht/schwer anerkannt wird.)
Wie immer, sind Honorare nach oben offen - je nach deiner Positionierung am Markt, deiner Bekanntheit und deinem Selbstverständnis.
Errechnen kannst du diesen für dich (rein betriebswirtschaftlich) im Kalkulator* neben dem Schnellrechner für Angebote (pro Raum) auf der Startseite.
Wenn du jemanden in Deutschland mit der Erstellung einer Visualisierung (für einen Raum) beauftragst, belaufen sich die Kosten erfahrungsgemäß dafür zwischen ca. 700,- bis ca. 2500,- €.
Die Unterschiede kommen zustande, je nachdem:
- mit welchem Programm (Aufwand) der Anbieter arbeitet.
- ob der Aufbau der Visualisierung so geartet ist, dass sie abgewandelt auch gleich für die Beauftragung der Gewerke (Handwerker) verwendet werden kann.
- wieviele Feedback-Schleifen für das Ergebnis notwendig sind.
- wie tief die Visualisierer in der Materie unterwegs sind, d.h. Erfahrungen haben.
Das kommt wiederum auf den Aufwand an.
Erstellst du ein Moodboard digital, ist der Aufwand natürlich viel geringer, als würdest du die Original-Muster besorgen.
Wichtig dabei ist allerdings:
Wenn du nicht vorher Zeit investiert hast, um herauszufinden was sich dein Kunde tief im Inneren wünscht/vorstellt, d.h., wie er sich in dem Raum fühlen will, kann der Aufwand durch viele Feedback-Schleifen sehr hoch sein, bis das Moodboard-Ergebnis Gefallen findet.
Diese Zeit musst du deshalb mit einkalkulieren.
Wieviel kostet es nun?
Nun, es kommt außerdem darauf an:
- wieviele Räume, oder
- als Gesamtkonzept für das gesamte Objekt (viel umfangreicher).
- wieviel Veränderung ist gewünscht (komplette Neuerstellung, oder Dinge werden nur ergänzt...etc.).
Wie du siehst - du kannst deshalb hier leider keine Zahl bekommen.
Das kommt auf den Aufwand an.
Du kannst beispielsweise je nach vermutetem Aufwand Pauschalen anbieten (Nach Raum, nach qm, oder pauschal nach Ergebnis).
Oder deine direkt aufgebrachte Zeit honorieren lassen.
Nicht zu verwechseln ist hier eine Interior Design Leistung durch ein Möbelhaus oder einen Onlineshop, der sich über das in dem Zusammenhang verkaufte Mobiliar finanziert.
Du kannst dich zum Beispiel spezialisieren.
Das nimmt dich aus der Vergleichbarkeit am Markt und du musst nicht mehr günstig (die günstigste...) sein, um gebucht zu werden.
Einhergehend damit änderst du deine Zielgruppe.
Wie das geht, lernst du hier.
Das ist sehr unterschiedlich.
Je nachdem, ob du:
- direkt vom Hersteller,
- vom Großhändler,
- aus einem Online-Shop,
- oder in einem Geschäft vor Ort kaufst
und ob du in der Haftung (Garantie) bist:
Zwischen 0% und 70%.
Also, je nach Aufwand und Grad der Verantwortung (für das Möbelstück) für dich als Interior Designerin.
Kundengewinnung
Das wichtigste für eine Kundengewinnung ist:
Du positionierst dich.
Das heißt, du bietest nicht alles an, was du kannst, sondern nur das, was du einerseits am besten kannst und dich dabei idealerweise in das Umfeld führt, in dem du langfristig tätig sein möchtest.
Mit einer spitzen Positionierung hast du viel eher die Möglichkeit, am Markt entdeckt/gesehen zu werden.
Potenzielle Kunden können dich so entdecken und kommen von selbst auf dich zu.
Im Erstgespräch geht es nicht darum, viele Fragen zu stellen – sondern die richtigen.
Ich kläre drei Dinge:
- was soll sich im Alltag spürbar verbessern (Funktion, Komfort, evtl. Störfaktoren),
- was braucht der Kunde an Sicherheit (Budgetvorgabe, Zeitablauf-Wünsche)
- und welche Wirkung soll der Raum haben (Zuhause-Gefühl, Werte, Identität), also - was ist das Ziel?
So entsteht schnell Klarheit über Kunden-Ziele, Budget und Umfang und die daraus folgenden nächsten Schritte.Mehr?
Link zum Fragenkatalog (nach menschlichen Grundbedürfnissen/Maslow)
Ja, natürlich.
Du brauchst dich nicht zu verbiegen, wenn du nicht auf Social Media präsent sein möchtest.
Du kannst als ersten Schritt die klassische Vorgehensweise über SEO (neu GEO) auf deiner Website nutzen.
(Eine Präsenz auf einer Webseite ist zu empfehlen, wenn du mehr, oder überhaupt Kunden suchst.)
Mehr: HIER
Handwerker
(Keine Rechtsberatung)
Das Wichtigste am Rande, aus meiner Erfahrung:
Ich als Interior Designerin vergebe keine Aufträge im Kundenauftrag an Handwerker.
Bei Handwerkerfehlern haftet grundsätzlich der Handwerker bzw. das beauftragte Unternehmen für Mängel und verursachte Schäden, da es seine Pflicht ist, fachgerecht zu arbeiten.
Dein Interior Design Kunde hat Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung, Minderung, Schadenersatz).
Dann, wenn er den Handwerker beauftragt hat, nicht du.
(…)
Was du für deinen Kunden tun kannst:
- Dokumentation:
Fotos vom Schaden machen und alles schriftlich dokumentieren. - 'Mängelrüge':
Setz dem Handwerker eine angemessene Frist zur Nachbesserung (eigentlich die Aufgabe des Auftraggebers/deines Interior Design Kunden) - Bei Streitigkeiten: Schlichtungsstellen der Handwerkskammern oder ein Anwalt können helfen.
Wichtig: Der Handwerker hat das Recht zur Nachbesserung, bevor deine Kunden/die eigentlichen Auftraggeber Schadenersatz oder Rücktritt fordern können.
Fehler können immer passieren. Wenn du ein gutes Verhältnis zu den Handwerkern hast, werden entstandene Mängel einfach zügig beseitigt. Fertig.
(Keine Rechtsberatung)
Nur, wenn du Innenarchitektin (geschützter Begriff) bist und über die entsprechende nachgewiesene Qualifikation verfügst.
Für Interior Designerinnen gibt es die Möglichkeit der "Projektüberwachung unter künstlerischen Aspekten",
oder "künstlerische Projektkontrolle".
Nicht zuletzt:
Du musst gar nichts. Wenn du als Selbständige festlegst, dass du gewisse Aufgaben übernimmst/anbietest - und andere nicht - ist es nur noch an dir, dies dem Kunden zu kommunizieren.

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